bauernkriegAls Deutscher Bauernkrieg (auch Erhebung des gemeinen Mannes) wird die Ausweitung lokaler Bauernaufstände ab 1524 in weiten Teilen Süddeutschlands und der Schweiz bezeichnet, wobei die Bauern mit ihren Zwölf Artikeln erstmals fest umrissene Forderungen formulierten. In Schwaben, Franken, dem Elsass und in Thüringen wurden die Aufstände 1525, in Sachsen und Tirol 1526 niedergeschlagen.

Die Ursachen für das Aufbegehren der Bauern waren vielfältig. Anfang des 16. Jahrhunderts war das Heilige Römische Reich Deutscher Nation in Süddeutschland und dort vor allem in Schwaben in einer unüberschaubaren Vielzahl kleiner Feudalherrschaften zersplittert. Viele Probleme der Bauern waren lokal und durch den jeweiligen Landesherren bedingt; die kleinen Wirtschaftseinheiten führten zu Abgrenzung und Kirchturmdenken und bremsten den wirtschaftlichen Aufschwung.

Die meisten Ursachen der Aufstände waren aber in der allgemeinen Situation der Bauern begründet, die sich von Herrschaft zu Herrschaft nicht wesentlich unterschied.

Die Hauptlast zur Aufrechterhaltung der Feudalgesellschaft trugen die Bauern: Fürsten, Adel, Beamte, Patrizier und der Klerus lebten von deren Arbeitskraft, und da die Zahl der Nutznießer immer weiter anstieg, stiegen auch die Abgaben, die die Bauern zu leisten hatten. Neben dem Großzehnt und dem Kleinzehnt auf die meisten ihrer erwirtschafteten Einkünfte und Erträge zahlten sie Steuern, Zölle und Zinsen und waren häufig ihren Grundherren zu Fron- und Spanndiensten verpflichtet.

In Oberschwaben, Württemberg, Franken, Sachsen (Obersachsen) und Thüringen wurde die Realerbteilung angewandt, die bei gleich bleibender Gesamtproduktionsfläche zu immer kleineren Höfen führte. Viele dieser Kleinstbauernhöfe waren angesichts der hohen Belastungen nicht mehr wirtschaftlich zu führen.

Wirtschaftliche Probleme, häufige Missernten und der Druck der Grundherren führten immer mehr Bauern in die Hörigkeit und weiter in die Leibeigenschaft, woraus wiederum zusätzliche Pachten und Dienstverpflichtungen resultieren.

Auch das „Alte Recht“, ein mündlich überliefertes Recht, wurde von den Grundherren zunehmend frei interpretiert oder vollkommen ignoriert. Seit Jahrhunderten bestehende Allmenden wurden enteignet und gemeinschaftliche Weide-, Holzschlag-, Fischerei- oder Jagdrechte beschnitten oder abgeschafft.

Der Hochadel war an einer Änderung der Lebensumstände der Bauern natürlich nicht interessiert, weil dadurch zwangsläufig eigene Privilegien und Vorteile eingeschränkt worden wären. Der niedere Adel ging dem Niedergang entgegen und hatte mit einem dramatischen Bedeutungsverlust zu kämpfen, was zu eigenen Aufständen führte (Pfälzischer Ritteraufstand). Der Versuch vieler niederer Adliger, sich durch Raubrittertum über Wasser zu halten, ging größtenteils wiederum zu Lasten der Bauern.

Der Klerus war genauso gegen jede Veränderung: Der Katholizismus in der bestehenden Form stellt die Kernsäule des Feudalismus dar; die kirchlichen Einrichtungen waren in der Regel selbst feudal organisiert – kaum ein Kloster existierte ohne zugehörige Dörfer. Die Kirche bezog ihre Einnahmen vorwiegend aus Spenden, schwunghaftem Ablasshandel sowie dem Zehnt. Letzterer war auch für den Adel eine wichtige Finanzquelle.

Die einzigen Reformbestrebungen, die auf die Abschaffung der alten Feudalstrukturen zielten, gingen vom erstarkenden Bürgertum der Städte aus, blieben aber schwach ausgeprägt, da auch dieses von Adel und Klerus abhängig war.


Quellen:

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