Ist die Anzahl der bekannten Vorfahren noch gering und damit leicht überschaubar, so kommt man bei wachsender Zahl ermittelter Ahnen kaum mehr um eine systematische Nummerierung - bei der jeder Person eine eindeutige Nummer zugeordnet wird - herum. Dies erkannte auch der deutsche Jurist und Privatgelehrte Stephan Kekule von Stradonitz (1863 - 1933) und entwickelte 1898 für diesen Zweck ein einfaches und logisches Nummerierungssystem, das ich hier vorstellen möchte.

Das System läßt sich mit folgenden Regeln beschreiben:

  • Die Ausgangsperson (Proband) erhält die Nummer 1
  • Der Vater hat stets eine doppelt so hohe Nummer wie dessen Kind
  • Die Nummer der Mutter errechnet sich indem die Nummer des Kindes verdoppelt und anschließend "1" addiert wird

Diese Grundregeln reichen bereits aus, um das System vollständig zu definieren. Zusätzlich leiten sich aus obigen Vorschriften unter anderem die nachstehenden Aussagen ab:

  • Mit Ausnahme des Probanden haben männliche Vorfahren immer gerade Nummern (2, 4, 6, 8, 10...), weibliche dagegen stets ungerade Nummern (3, 5, 7, 9, 11...)
  • Die Nummer der Frau ist stets um eins höher, als diejenige ihres Mannes
  • Die Nummernfolge der Stammlinie lautet stets 1, 2, 4, 8, 16, 32... und gehorcht damit dem Ausdruck k = 2g (mit k: Kekule-Nummer und g: Generation)
Generation Ahnenbezifferung Bezeichnung
  1 Proband
I 2 und 3 Eltern
II 4 bis 7 Großeltern
III 8 bis 15 Urgroßeltern
IV 16 bis 31 Alteltern (Urgroßeltern 2. Gen.)
V 32 bis 63 Altgroßeltern (Urgroßeltern 3. Gen.)
VI 64 bis 127 Alturgroßeltern (Urgroßeltern 4. Gen.)
VII 128 bis 255 Obereltern (Urgroßeltern 5. Gen.)
VIII 256 bis 511 Obergroßeltern (Urgroßeltern 6. Gen.)
IX 512 bis 1023 Oberurgroßeltern (Urgroßeltern 7. Gen.)
X 1024 bis 2047 Stammeltern (Urgroßeltern 8. Gen.)
XI 2048 bis 4095 Stammgroßeltern (Urgroßeltern 9. Gen.)
XII 4096 bis 8191 Stammurgroßeltern (Urgroßeltern 10. Gen.)
XIII 8192 bis 16 383 Ahneneltern (Urgroßeltern 11. Gen.)
XIV 16384 bis 32 767 Ahnengroßeltern (Urgroßeltern 12. Gen.)
XV 32 768 bis 65 535 Ahnenurgroßeltern (Urgroßeltern 13. Gen.)
XVI 65 536 bis 131 071 Urahneneltern (Urgroßeltern 14. Gen.)
XVII 131 072 bis 262 143 Urahnengroßeltern (Urgroßeltern 15. Gen.)
XVIII 262 144 bis 524 287 Urahnenurgroßeltern (Urgroßeltern 16. Gen.)
XIX 524 288 bis 1 048 5100 Erzeltern (Urgroßeltern 17. Gen.)
XX 1 048 576 bis 2 097 151 Erzgroßeltern (Urgroßeltern 18. Gen.)
XXI 2 097 152 bis 4 194 303 Erzurgroßeltern (Urgroßeltern 19. Gen.)
XXII 4 194 304 bis 8 388 607 Erzahneneltern (Urgroßeltern 20. Gen.)
XXIII 8 388 608 bis 16 777 215 Erzahnengroßeltern (Urgroßeltern 21. Gen.)
XXIV 16 777 216 bis 33 554 431 Erzahnenurgroßeltern (Urgroßeltern 22. Gen.)

Es gibt leider keine einheitliche Regelung zur Generationsbezeichnung. Es gibt Forscher und Genealogieprogramme, die den Probanden mit Generation I beziffern.