In den Kirchenbüchern werden Aufzeichnungen über kirchliche Handlungen, wie Taufen, Trauungen, Einsegnungen sowie Kirchenein- und austritte, zumeist in chronologischer Folge festgehalten. Oft sind zusätzliche Daten wie Wohnort oder Beruf der jeweiligen Person angegeben. Der Umfang der Eintragungen ist verschieden und hängt von den Gewohnheiten des zuständigen Pfarrers und dessen Kenntnisstand über die Personen ab. Weil die Kirchenbücher in erster Linie kirchliche Handlungen belegen, werden in historischer Zeit oft nur Ort und/oder Datum der Taufe bzw. der Beerdigung (in anderen Fällen nur das Todesdatum) genannt, nicht aber Geburt und Tod (bzw. Beerdigungstag).

Man unterscheidet:
• Im Taufbuch oder Taufregister sind die Daten der Geburt und/oder der Taufe der jeweiligen Person, sowie seiner Eltern und Paten aufgezeichnet.
• Im Heiratsbuch sind die Daten der Eheschließung der beiden Ehepartner, sowie (nicht immer) der Eltern und Trauzeugen aufgezeichnet.
• Im Sterbebuch sind Todes- und/oder Begräbnisdaten aufgezeichnet.

Kirchenbuch

Die ersten Kirchenbücher wurden etwa zwischen 1550 und 1650 angelegt, teils aus eigener Initiative der Pastors oder Kösters, teils auf Anordnung. Oftmals hat man zunächst nur die Trauungen ("Copulationen") aufgeschrieben, später in getrennten Büchern auch die Taufen und Sterbefälle. Durch Brände, Unglück und Nachlässigkeit sind viele alte Bücher vernichtet worden, aber es sind noch tausende vorhanden. Viele Bücher sind abgeschrieben und manche sogar gedruckt erschienen.

Die ersten Aufzeichnungen sind sehr kurz gefaßt und waren mehr ein "Arbeitsprotokoll". So wurde bei Taufen das Geburtsdatum oder der Name der Mutter weggelassen, bei Trauungen vermißt man die Geburtsdaten und oft auch die Herkunft, bei Sterbefällen ist nur Name und Alter notiert.

Erst etwa ab 1700 sind die Einträge (je nach Pastor) ausführlicher. Um etwa 1820 kann man dann in den Kirchenbüchern bei Sterbefällen die ganze Familiengeschichte nachlesen.

Beim Studium von Kirchenbüchern ist zu erkennen, daß die Einträge erst mehrere Tage nach der Feierlichkeit erfolgten, der Pastor schrieb aus dem Gedächtnis oder von einem Notizzettel. Es wurden oft die Vornamen verwechselt.
Wären nicht auch die Mädchennamen der Ehefrauen angegeben, wäre eine eindeutige Zuordnung wohl oft nicht möglich. Aber auch die Nachnamen sind manchmal "geraten". Schlimm ist es, wenn zusätzlich auch die Vornamen nicht stimmen.
Bei Sterbefällen stammen die Informationen von den Angehörigen. Da ist dann der Mädchenname der Mutter unbekannt, das Alter stimmt nicht, das Alter der Ehepartner bzw. Kinder manchmal auch nicht, usw.
Bei mehreren Vornamen (manchmal bis 4 ) ist oft die Reihenfolge nicht eingehalten. Der Rufname war keineswegs immer der erste Name.

In zahlreichen Pfarreien beginnen die Kirchenbücher erst nach 1648, da die älteren Bände in den Wirren des 30jährigen Krieges verloren gingen. Durch Brände in den Pfarrhöfen gingen gelegentlich auch spätere Aufzeichnungen verloren. Um weitere Verluste vorzubeugen, sind heute in katholischen Teilen Deutschlands die älteren Bände in zentralen Archiven der Bistümer gelagert und nur noch als Mikrofilm zugänglich.

Um eine Person im Kirchenbuch auffinden zu können, reicht oft das Datum der entsprechenden kirchlichen Handlung aus. Auf Urkunden findet man darüber hinaus folgende Angaben:
• die Nummer des Kirchenbuches,
• die Seite, lateinische Bezeichnung pagina, abgekürzt pag. oder p.
• oder die Blattzählung, lat. folio, abgekürzt fol. oder f. wobei hier angegeben wird, ob Vorder- oder Rückseite. Beispiel: f134v für "Blatt 134 Vorderseite"
• (es gibt aber auch andere Bezeichnungen wie tom.).

Das Lesen der Original-Kirchenbücher setzt entsprechende Kenntnisse der Schreibschrift früherer Zeit voraus. Katholische Kirchenbücher sind nahezu ausschließlich in lateinischer Sprache geführt, während die Eintragungen in den protestantischen Matrikeln meist in der Landessprache geschrieben sind.

Die Kenntnis der Kirchenbücher ist bei der genealogischen Forschung wichtig. Eine formelle Beglaubigung des Kirchenbuchauszuges durch den zuständigen Pfarrer ist jedoch bei privater genealogischer Forschung überflüssig. Heute können viele Pfarrer die alte Schrift selbst gar nicht mehr ausreichend lesen und würden dann etwas bestätigen, was sie selbst gar nicht beurteilen können. Wissenschaftlich orientierte Genealogie kann in der Regel auf Beglaubigungen verzichten.


Quellen:

1. Genwiki: Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kirchenbuch aus dem Genealogiewiki Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Im Genealogiewiki ist eine Liste der Autoren verfügbar. [Stand 21.03.2012]