Ein Toter Punkt der genealogischen Forschung ist ein Endpunkt, der mit den üblichen und naheliegenden Methoden nicht ohne weiteres aufklärbar ist, so dass eine Linie abbricht. Als Tote Punkte sollten nur die Endpunkte bezeichnet werden, bei denen auf Grund der Quellenlage begründete Hoffnung besteht, weitere Zusammenhänge aufzuklären. D.h. Tote Punkte sind nicht die Schlussahnen, vor allem im 16. Jahrhundert, für die wegen Erschöpfung der Kirchenbücher und weiterer genealogischer Quellen in der Regel keine gesicherte Abstammung mehr nachweisbar ist.

Als häufige Ursachen für das Entstehen von Toten Punkten seien angeführt: uneheliche Geburt; Heirat ohne Angabe der Eltern im Traueintrag (häufig bei Unzucht oder Wiederverheiratung); Zuzug ohne Angaben über den Heimatort oder nur zeitweiliger Aufenthalt (siehe räumliche Mobilität), gleiche Vornamen und Familiennamen bei ansässigen Familien; unrichtige, irrtümliche oder in der Schreibweise veränderte Angaben in den Quellen zu Vornamen, Heimatort, Alter, Beruf usw.; Veränderlichkeit von Familiennamen und auch Ortsnamen; Angabe eines Ortes (wie "Neudorf"), der mehrfach vorkommt; der Gebrauch mehrerer Namen nebeneinander; Namensänderungen; Lesefehler durch den Genealogen selbst oder Überlesen von Eintragungen; Lücken in Kirchenbüchern oder lückenhafte Kirchenbuchführung (ohne dass das sofort erkennbar ist); Eintragung im Kirchenbuch an versteckter Stelle (außerhalb der üblichen Ordnung) oder unleserliche Eintragung; Zuzug aus dem Ausland und die Kombination der eben genannten Ursachen miteinander.
Die Methodik zur Überwindung des Toten Punktes ist ein wesentlicher Bestandteil genealogischen Erfahrungswissens, deshalb auch immer wiederkehrender Tagesordnungspunkt in den Arbeitsabenden der genealogischen Vereine.

In der Regel enthalten die Kirchenbücher im 18. Jh. mit allerorts zunehmender Genauigkeit Informationen, mit denen es gelingt, die Mitglieder einer Kernfamilie zu identifizieren und die Generationen miteinander zu verknüpfen. Die Angaben der Väter von Braut und Bräutigam, wenigstens des Vornamens auch der Mutter bei einer Geburt und eine Altersangabe bei Sterbeeintragungen gehören dabei zu den erwünschten Daten. Ist die Kirchenbuchführung generell so lakonisch, wie vielerorts im 17. Jh., dass derartige Angaben und auch die zu Beruf und Stand fehlen, ist mit dem Kirchenbüchern allein oft keine gesicherte Abstammung mehr nachzuweisen und man muss weitere Quellen in staatlichen, kirchlichen und privaten Archiven hinzuziehen.

Die Überwindung eines Toten Punktes verlangt immer, neue Quellen durchzusehen und umfangreichere als bisher. Als gebräuchliche Methoden der genealogischen Kriminalistik seien genannt: Zuerst nochmalige Durchsicht der Kirchenbücher (auch um eigene Fehler auszuschließen); Erfassen aller Daten zur Person selbst (Rückrechnen des Geburtsjahrs aus dem Sterbejahr); Notieren aller Varianten in der Schreibweise von Personennamen und Orten; von wann bis wann wurden in der Familien Kinder getauft. Dann kann die Erfassung der gesamten Verwandtschaft in auf- und absteigender Linie und der Seitenverwandten Hinweise auf Namen der Ehefrau und den Herkunftsort erbringen. Die Durchsicht aller Paten des gesamten Ortes und der Trauzeugen ist der nächste Arbeitsschritt. Nunmehr empfiehlt es sich auch, die Gerichtshandelsbücher einzusehen, da in ihnen bei Ortsfremden oft deren Heimatort, bei Kindern der spätere Aufenthaltsort genannt wird. Der nächste Schritt ist dann die systematische Durchsicht der Kirchenbücher und danach der Gerichtshandelsbücher der Nachbardörfer (bei Stadtbewohnern auch der Nachbarstädte, siehe Heiratskreis), wobei die Durchsicht von Steuerlisten auf vorkommende Familiennamen den Suchraum einengen kann. Ebenso ist die Einsicht in die Ahnenstammkartei des deutschen Volkes zu empfehlen. Als letzte Alternative verbleibt oft nur die großräumige Verkartung des gesamten Berufs im Suchraum oder aller Namensträger oder bei Namensgleichheit die Erarbeitung eines Ortsfamilienbuchs, in das dann die Daten aus den Gerichtshandelsbüchern mit eingearbeitet werden.

Für viele Berufsgruppen, insbesondere bei Akademikern, gibt es über Kirchenbücher und Gerichtshandelsbücher hinaus, spezielle Quellen (z.B. die Matrikel der Universitäten), über die man sich in der Fachliteratur informieren muss.

Ein Toter Punkt kann dann als überwunden betrachtet werden, wenn der verwandtschaftliche Zusammenhang aus einer Quelle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit belegt wird. Begründete Vermutungen müssen als solche erkennbar sein und sind allein nicht ausreichend.


Quellen:

1. Wikipedia: Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Toter Punkt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. [Stand: 21.03.2012]